JUGEND UND UMWELT BAUEN UND UMWELT in-Luft iMonitraf! Inselträume
Suchen Drucken Kontakt Login

Es wird der Verlauf der Hochspannunsfreileitungen mit einer Spannung von 50 kV und mehr dargestellt. Die Elektrosmog-Felder der Hochspannungsfreileitungen wurden nicht berechnet. Sie sind abhängig von der Form der Masten, der Spannung, der Stromstärke, der Flussrichtung und einigem mehr.

Hochspannunsleitungen verursachen im Gegensatz zu Mobil- und Rundfunkanlagen niederfrequente Felder. Der Anlagegrenzwert von 1 µT wird gemäss einer groben Schätzung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) eingehalten bei folgenden Abständen zur horizontalen Leitungsachse:

Art der Leitung
 
Abstand zur Einhaltung des
Anlagegrenzwerts von 1 µT

Freileitungen

380 kV

 

60 - 80 m

220 kV 40 - 55 m
110 kV 20 - 30 m
  50 kV

15 - 25 m

 

Kabelleitungen

110 kV

 

 

3 - 6 m  


Quelle: BAFU
 

Zurück zur Übersicht


 
© 2008 ZENTRALSCHWEIZER UMWELTDIREKTIONEN      E-MAIL: INFO@UMWELT-ZENTRALSCHWEIZ.CH