Es wird der Verlauf der Hochspannunsfreileitungen mit einer Spannung von 50 kV und mehr dargestellt. Die Elektrosmog-Felder der Hochspannungsfreileitungen wurden nicht berechnet. Sie sind abhängig von der Form der Masten, der Spannung, der Stromstärke, der Flussrichtung und einigem mehr.
Hochspannunsleitungen verursachen im Gegensatz zu Mobil- und Rundfunkanlagen niederfrequente Felder. Der Anlagegrenzwert von 1 µT wird gemäss einer groben Schätzung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) eingehalten bei folgenden Abständen zur horizontalen Leitungsachse:
Art der Leitung |
Abstand zur Einhaltung des Anlagegrenzwerts von 1 µT |
Freileitungen
380 kV |
60 - 80 m |
220 kV |
40 - 55 m |
110 kV |
20 - 30 m |
50 kV |
15 - 25 m |
Kabelleitungen
110 kV |
3 - 6 m | Quelle: BAFU
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